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B. Besitzsteuer

Es ist unmöglich, den augenblicklichen Verhältnissen gerecht zu werden, ohne - schon aus Gründen der Chancengleichheit - eine Steuer auf derzeitige Besitzstände zu erheben. Es erscheint nämlich höchst unsozial, die heute bestehenden Besitzver-hältnisse nicht in die Verantwortlichkeit für das gesamte Sozialwesen einzubinden. Wer nämlich bereits über entsprechenden Besitz (Kapital, Produktionsmittel, Grund und Boden etc.) verfügt, hätte die Möglichkeit, diese zu horten, d.h. kapitalmäßig der Sozialgemeinschaft solange vorzuenthalten, bis er - notfalls auf dem Wege der Vererbung/Schenkung an die nächste Generation - den entsprechenden Wertzu-wachs erzielt. Dies gilt insbesondere für große Vermögen, da diese ja erst bei Weiterverkauf - und hier auch nur für den Erwerber - einer Besteuerung unterwor-fen wären. Diese Steuer könnte - alle bisherigen Besitztümer würden ja bereits nach dem ersten Verkauf automatisch in die Besteuerung nach A. überführt - innerhalb eines Zeitraums von ca. 20-25 Jahren suksessive abgesenkt werden und gen Null laufen.
Ob man mit der Erhebung eines einmaligen Besitzsteuersatzes auskommen könnte (dies entspräche einem "Freikauf"), oder ob man die Besitzsteuer jährlich, fünf- bzw. zehnjährlich etc. erheben müßte, wäre noch genauer zu überdenken.
In jedem Falle könnte ein Satz von 1 % p.a. als völlig ausreichend ins Auge gefaßt werden, wenn im gleichen Atemzuge alle Freibeträge entfielen.

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