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B. Besitzsteuer
Es ist unmöglich, den augenblicklichen Verhältnissen
gerecht zu werden, ohne - schon aus Gründen der Chancengleichheit
- eine Steuer auf derzeitige Besitzstände zu erheben. Es erscheint
nämlich höchst unsozial, die heute bestehenden Besitzver-hältnisse
nicht in die Verantwortlichkeit für das gesamte Sozialwesen
einzubinden. Wer nämlich bereits über entsprechenden Besitz
(Kapital, Produktionsmittel, Grund und Boden etc.) verfügt,
hätte die Möglichkeit, diese zu horten, d.h. kapitalmäßig
der Sozialgemeinschaft solange vorzuenthalten, bis er - notfalls
auf dem Wege der Vererbung/Schenkung an die nächste Generation
- den entsprechenden Wertzu-wachs erzielt. Dies gilt insbesondere
für große Vermögen, da diese ja erst bei Weiterverkauf
- und hier auch nur für den Erwerber - einer Besteuerung unterwor-fen
wären. Diese Steuer könnte - alle bisherigen Besitztümer
würden ja bereits nach dem ersten Verkauf automatisch in die
Besteuerung nach A. überführt - innerhalb eines Zeitraums
von ca. 20-25 Jahren suksessive abgesenkt werden und gen Null laufen.
Ob man mit der Erhebung eines einmaligen Besitzsteuersatzes auskommen
könnte (dies entspräche einem "Freikauf"), oder
ob man die Besitzsteuer jährlich, fünf- bzw. zehnjährlich
etc. erheben müßte, wäre noch genauer zu überdenken.
In jedem Falle könnte ein Satz von 1 % p.a. als völlig
ausreichend ins Auge gefaßt werden, wenn im gleichen Atemzuge
alle Freibeträge entfielen.
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Mitdenken.
Mitentscheiden. Mithandeln.

©
Deutscher Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik (DBSFS)
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