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A. - Die Konsumsteuer wird in folgende "Einzelbereiche unterteilt":

a) Lebenswichtige Grundgüter mit einem K-Steuersatz von 0 %.
Dazu gehören alle Güter, die der Vorsorge für Gesundheit und Alter sowie die Fährnisse des Lebens dienen - sowohl für die eigene Person als auch Familien-mitglieder. Darunter fallen die heutigen Vorsorgeaufwendungen, also Kranken-, Lebens-, Unfall-, Renten- und Haftpflichtversicherungen (jedoch nicht die heute nach § 10 EStG steuerlich abzugsfähigen "Haftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde, Jagd- und Bootsbesitzer etc.).
Ebenfalls in diese Kategorie null-besteuerter Güter fallen alle Grundnah-rungsmittel wie Brot, Butter, Käse, Margarine, Wurst, Reis, Mehl etc. - also Lebensmittel, die jeder Bürger gleichmaßen zum Erhalt seiner Gesundheit benötigt. Bei Licht betrachtet stellt nämlich die Tatsache, daß alle Menschen - ob arm oder reich - in etwa die gleiche Menge derartiger Grundnahrungsmittel verzehren, heutzutage insofern einen höchst unsozialen Tatbestand dar, als deren Preis für Personen mit niedrigen Einkommen im monatlichen Budget prozentual weit höher zu Buche schlagen als für Bezieher hoher Einkommen.

b) Normalgüter - Diese sind mit einer K-Steuer von 20 % zu belegen.
Hierunter fallen alle Güter des täglichen Lebens, die dem Sinne des Wortes nach zu einem normalen Leben gehören, also z.B. Haushaltsgegenstände, Gebrauchs- und Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens sowie Textilien, Bücher und Gerät-schaften "normalen" Durchschnitts.

c) Gehobene Wirtschaftsgüter mit einem K-Steuersatz von 40 %.
Hierunter fallen alle Güter in gehobener Ausführung, die nicht unmittelbar als Grundnahrungsmittel oder Normalgüter zu klassifizieren sind. So gehört z.B. ein Kleinwagen zu den Gütern gemäß b), während ein gehobener Mittelklasse-wagen in die Kategorie c) fiele. Normale Sportschuhe fielen unter Kategorie b), während hochwertige (luftgefederte und speziell genoppte) Sportschuhe unter Kategorie c) zu subsummieren wären.

d) Luxusgüter
Diese sollten mit 60 % besteuert werden, z.B. Luxuswagen (etwa mit mehr als 100 PS), Luxus- und Zweitwohnungen, Schmuck und Edelmetalle.

e) Sonder-Regulierungs-Steuer von x %, die bei der Produktion, Distribution, dem Verbrauch und der Entsorgung ökologisch oder gesundheitlich schädlicher Güter - z.B. fossile und Kernbrennstoffe, Elektroschrott, nicht-abbaubarer Verpackungsmüll u.ä. - angewandt werden.


Wer sich hier bereits vorschnell "an den Kopf greift", möge folgendes nicht vergessen:

1. Im Gegenzug entfielen durchschnittlich 40 % Sozialabgaben (je hälftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie durchschnittlich 30 % Lohnsteuer und die bisherige Mehrwertsteuer.

2. Durchschnittlich erhielte jeder Arbeitnehmer nahezu 35-40 % mehr an Netto-lohn (über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Arbeitnehmer sogar bedeu-tend mehr).

3. Sämtliche Waren würden im Schnitt um 30-50 % billiger (und damit auch wieder international konkurrenzfähig). Hierzu ein Beispiel: Ein Spitzengefährt aus Sindelfingen kostet heute in etwa DM 200.000. Darauf werden 15 % Mehrwertsteuer fällig. Endpreis: ca. DM 230.000.
Entfielen für dieses Unternehmen die bisherigen Steuern (auch die versteckten) und Sozialabgaben, die das Produkt dieser Firma mit umgerechnet etwa 80 % belasten, so könnte dieser PKW für ca. DM 110.000 netto und inkl. einer 60 %-igen Luxussteuer für brutto DM 176.000 zum Verkauf angeboten werden. Das bedeutet, daß selbst Waren und Güter der Kategorie d) im Durchschnitt zu einem fast 25 % niedrigeren Preis angeboten werden können.

4. Jeder Bürger hätte die freie Wahl, ob er sich privat in allen Bereichen der heuti-gen Sozialversicherung und der privaten Versicherungswirtschaft absichert, oder ob er sich einer staatlichen Renten-, Kranken-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung etc. anschließen möchte.
Hierbei hat jeder Bürger eine Mindest-Versicherungspflicht zu erfüllen, wodurch gewährleistet wäre, daß sich niemand - wozu das heutige System regelrecht verführt - ins "Netz" der öffentlich-rechtlichen sozialen "Hängematte" fallen läßt.
Über die gesetzlich festgelegte Grundversicherung hinausgehende Absicherun-gen sollten unter die Kategorie a) fallen.

5. Im "Gegenzug" entfielen auch nahezu alle Subventionen, Freibeträge, Freigren-zen und Steuervergünstigungen, derer sich heute ja ohnehin vornehmlich dieje-nigen bedienen, die sich dies - durch entsprechende abschreibungsfähige Anschaffungen - leisten können. Bei Licht betrachtet stellen nämlich nahezu alle Steuervergünstigungen per se eine eklatante Schlechterstellung derjenigen dar, die darauf keinen Zugriff haben. Hierauf werde ich im folgenden noch gesondert eingehen.

Der Grundgedanke dieses "Konsumsteuer"-Systems ist der, daß die von allen Menschen nahezu gleichermaßen benötigten Güter auch - nach dem Grundprinzip der sozialen Gerechtigkeit - jedem Bürger auch gleichermaßen zur Verfügung stehen sollen, während diejenigen, die sich nach ihrem Einkommen/Vermögen höherwertige oder Luxusgüter leisten können (und möchten), auch in entsprechend höherem Maße zum notwendigen Steueraufkommen des Staates beitragen sollen.
Da aber selbst die höchstbesteuerten Luxusgüter durchschnittlich weit billiger wären, als dies heute der Fall ist, würde niemand teure Accessoires und Waren im Ausland zu erwerben trachten. Auch deutsche Luxusgüter wären damit weltweit wieder konkurrenzfähig.

Generell muß gelten: Wer sich höherwertige Güter und Luxus leistet, beansprucht die Leistungsfähigkeit der gesamten Sozialgemeinschaft auch mehr. Er sollte folge-richtig auch für höherwertige Leistungen dementsprechend mehr bezahlen. Dies ist m.E. die gerechteste und sozialste Besteuerung für eine Sozialgemeinschaft, in der es immer (und allen Utopien zum Trotz) ärmere und reichere, weniger oder mehr verdienende Bürger geben wird.

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