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A. - Die Konsumsteuer wird in folgende
"Einzelbereiche unterteilt":
a) Lebenswichtige Grundgüter mit einem K-Steuersatz von
0 %.
Dazu gehören alle Güter, die der Vorsorge für Gesundheit
und Alter sowie die Fährnisse des Lebens dienen - sowohl für
die eigene Person als auch Familien-mitglieder. Darunter fallen
die heutigen Vorsorgeaufwendungen, also Kranken-, Lebens-, Unfall-,
Renten- und Haftpflichtversicherungen (jedoch nicht die heute nach
§ 10 EStG steuerlich abzugsfähigen "Haftpflichtversicherungen
für Hunde und Pferde, Jagd- und Bootsbesitzer etc.).
Ebenfalls in diese Kategorie null-besteuerter Güter fallen
alle Grundnah-rungsmittel wie Brot, Butter, Käse, Margarine,
Wurst, Reis, Mehl etc. - also Lebensmittel, die jeder Bürger
gleichmaßen zum Erhalt seiner Gesundheit benötigt. Bei
Licht betrachtet stellt nämlich die Tatsache, daß alle
Menschen - ob arm oder reich - in etwa die gleiche Menge derartiger
Grundnahrungsmittel verzehren, heutzutage insofern einen höchst
unsozialen Tatbestand dar, als deren Preis für Personen mit
niedrigen Einkommen im monatlichen Budget prozentual weit höher
zu Buche schlagen als für Bezieher hoher Einkommen.
b) Normalgüter - Diese sind mit einer K-Steuer von 20 %
zu belegen.
Hierunter fallen alle Güter des täglichen Lebens, die
dem Sinne des Wortes nach zu einem normalen Leben gehören,
also z.B. Haushaltsgegenstände, Gebrauchs- und Wirtschaftsgüter
des täglichen Lebens sowie Textilien, Bücher und Gerät-schaften
"normalen" Durchschnitts.
c) Gehobene Wirtschaftsgüter mit einem K-Steuersatz von
40 %.
Hierunter fallen alle Güter in gehobener Ausführung, die
nicht unmittelbar als Grundnahrungsmittel oder Normalgüter
zu klassifizieren sind. So gehört z.B. ein Kleinwagen zu den
Gütern gemäß b), während ein gehobener Mittelklasse-wagen
in die Kategorie c) fiele. Normale Sportschuhe fielen unter Kategorie
b), während hochwertige (luftgefederte und speziell genoppte)
Sportschuhe unter Kategorie c) zu subsummieren wären.
d) Luxusgüter
Diese sollten mit 60 % besteuert werden, z.B. Luxuswagen (etwa mit
mehr als 100 PS), Luxus- und Zweitwohnungen, Schmuck und Edelmetalle.
e) Sonder-Regulierungs-Steuer von x %, die bei der Produktion,
Distribution, dem Verbrauch und der Entsorgung ökologisch oder
gesundheitlich schädlicher Güter - z.B. fossile und Kernbrennstoffe,
Elektroschrott, nicht-abbaubarer Verpackungsmüll u.ä.
- angewandt werden.
Wer sich hier bereits vorschnell "an den Kopf greift",
möge folgendes nicht vergessen:
1. Im Gegenzug entfielen durchschnittlich 40 % Sozialabgaben (je
hälftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie durchschnittlich
30 % Lohnsteuer und die bisherige Mehrwertsteuer.
2. Durchschnittlich erhielte jeder Arbeitnehmer nahezu 35-40 %
mehr an Netto-lohn (über der Beitragsbemessungsgrenze liegende
Arbeitnehmer sogar bedeu-tend mehr).
3. Sämtliche Waren würden im Schnitt um 30-50 % billiger
(und damit auch wieder international konkurrenzfähig). Hierzu
ein Beispiel: Ein Spitzengefährt aus Sindelfingen kostet heute
in etwa DM 200.000. Darauf werden 15 % Mehrwertsteuer fällig.
Endpreis: ca. DM 230.000.
Entfielen für dieses Unternehmen die bisherigen Steuern (auch
die versteckten) und Sozialabgaben, die das Produkt dieser Firma
mit umgerechnet etwa 80 % belasten, so könnte dieser PKW für
ca. DM 110.000 netto und inkl. einer 60 %-igen Luxussteuer für
brutto DM 176.000 zum Verkauf angeboten werden. Das bedeutet, daß
selbst Waren und Güter der Kategorie d) im Durchschnitt zu
einem fast 25 % niedrigeren Preis angeboten werden können.
4. Jeder Bürger hätte die freie Wahl, ob er sich privat
in allen Bereichen der heuti-gen Sozialversicherung und der privaten
Versicherungswirtschaft absichert, oder ob er sich einer staatlichen
Renten-, Kranken-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
etc. anschließen möchte.
Hierbei hat jeder Bürger eine Mindest-Versicherungspflicht
zu erfüllen, wodurch gewährleistet wäre, daß
sich niemand - wozu das heutige System regelrecht verführt
- ins "Netz" der öffentlich-rechtlichen sozialen
"Hängematte" fallen läßt.
Über die gesetzlich festgelegte Grundversicherung hinausgehende
Absicherun-gen sollten unter die Kategorie a) fallen.
5. Im "Gegenzug" entfielen auch nahezu alle Subventionen,
Freibeträge, Freigren-zen und Steuervergünstigungen, derer
sich heute ja ohnehin vornehmlich dieje-nigen bedienen, die sich
dies - durch entsprechende abschreibungsfähige Anschaffungen
- leisten können. Bei Licht betrachtet stellen nämlich
nahezu alle Steuervergünstigungen per se eine eklatante Schlechterstellung
derjenigen dar, die darauf keinen Zugriff haben. Hierauf werde ich
im folgenden noch gesondert eingehen.
Der Grundgedanke dieses "Konsumsteuer"-Systems ist der,
daß die von allen Menschen nahezu gleichermaßen benötigten
Güter auch - nach dem Grundprinzip der sozialen Gerechtigkeit
- jedem Bürger auch gleichermaßen zur Verfügung
stehen sollen, während diejenigen, die sich nach ihrem Einkommen/Vermögen
höherwertige oder Luxusgüter leisten können (und
möchten), auch in entsprechend höherem Maße zum
notwendigen Steueraufkommen des Staates beitragen sollen.
Da aber selbst die höchstbesteuerten Luxusgüter durchschnittlich
weit billiger wären, als dies heute der Fall ist, würde
niemand teure Accessoires und Waren im Ausland zu erwerben trachten.
Auch deutsche Luxusgüter wären damit weltweit wieder konkurrenzfähig.
Generell muß gelten: Wer sich höherwertige Güter
und Luxus leistet, beansprucht die Leistungsfähigkeit der gesamten
Sozialgemeinschaft auch mehr. Er sollte folge-richtig auch für
höherwertige Leistungen dementsprechend mehr bezahlen. Dies
ist m.E. die gerechteste und sozialste Besteuerung für eine
Sozialgemeinschaft, in der es immer (und allen Utopien zum Trotz)
ärmere und reichere, weniger oder mehr verdienende Bürger
geben wird.
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