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Neue Konzepte für ein künftiges Verkehrssystem in der Bundesrepublik Deutschland und ggf. in Europa -

  Die seit Jahren schwelenden Probleme bzgl. des Straßenverkehrs, des Schwerlastverkehrs, einer sozial gerechten und wirtschaftlich vernünftigen Kfz-Steuer sowie die neuerdings entflammte Diskussion um eine ökologische Besteuerung von Benzin bzw. die Mineralölsteuer verlangen endlich nach einer vernünftigen Lösung . Wir glauben, mit nachfolgenden Vorschlägen eine solche gefunden zu haben.

Der Grundgedanke:

Durch einen technisch recht einfachen Eingriff ins Motormanagement jedes Kfz. ist es bekanntlich möglich, dieses wirksam vor Diebstahl zu schützen. Aufgrund eines vorliegenden Patentes (Nr. 38 36 026 beim deutschen Patentamt, lautend auf den Namen des Erfinders Hans-Joachim Zimmer), ist es heute möglich, unter dem Begriff GPS – Ground Positioning System durch einen per Funk eingelesenen Herstellercode jedes Kfz während des Betriebes zu orten und während der Fahrt stillzulegen. Der ausgesandte und nicht veränderbare Code ist darüber hinaus geeignet, die Spur eines gestohlenen Fahrzeugs nicht nur in Deutschland und Europa sondern weltweit zu verfolgen.
Von diesem System machen nahezu alle hochwertigen Kfz, die seit 1994 gebaut worden sind, bereits Gebrauch. In der Erweiterung des Patentes – auch dieses liegt bereits dem Patentamt zur Anerkennung vor – ist es durch die Zuordnung eines weiteren Herstellercodes, der auf gleichem Wege (Satelliten-gestützt) eingelesen wird, möglich, die Benutzung von mautpflichtigen Straßen zu dokumentieren und die Straßenbenutzungsgebühren, die in einigen Ländern (Schweiz, Italien, Frankreich, Österreich) teilweise schon seit Jahren eingeführt sind, zu belegen und dann – anderen Gebühren (Telefon, Wasser, Strom, Gas) ähnlich, monatlich oder vierteljährlich zu belegen und vom Konto des Kfz-Halters abzurufen. Spinnt man diesen Gedanken ("Die Straßenbenutzungsgebühr") weiter, so liegt geradezu auf der Hand, bei Koppelung eines nicht manipulierbaren Tachometers an die elektronische Wegfahrsperre auch den Tachometerstand per Funk abzufragen. Entsprechend könnte also am 01. Januar eines Jahres der Ist-Kilometerstand jedes Kfz in Deutschland abgerufen und gespeichert werden. In bestimmter Periodizität – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – könnte dann der neue Kilometerstand (z.B. am 31.12.d.J.) wiederum abgerufen und damit festgestellt werden, wieviele Kilometer das betreffende Auto auf einer bundesdeutschen Straße zurückgelegt hat.
Hieraus könnte dann analog zu unserem Konsumsteuer-Konzept für unterschiedliche Wagen (mit unterschiedlichem Benzinverbrauch) auch die jeweils zu entrichtende Konsumsteuer für gefahrene Kilometer (gegen Wegfall der Kfz-Steuer und der Mineralölsteuer) berechnet werden. So könnte beispielsweise bei einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km bei einem Panda eine Kilometer-"Konsumsteuer" von 115,20 DM fällig werden*. Während ein großer Mercedes oder BMW z.B. DM 288.- bei gleicher Fahrleistung kostet**. Analog würde bei einem LKW (aufgrund der noch höheren Umweltbelastung durch deutlich höheren Verbrauch) etwa ein Betrag von DM 1.728 anfallen***. Die Staffelung der Kfz-spezifischen Konsumsteuer könnte bei Pkws z.B. unter Berücksichtigung der Leistung des Motors, des Kraftstoffverbrauchs nach DIN und den Abgaswerten etc. analog zu den heutigen Kaskoklassen der Versicherer festgesetzt werden.
Bei Lastwagen könnte für die Berechnung auch das zulässige Gesamtgewicht als Parameter für die Festsetzung der Konsumsteuer herangezogen werden. Die Kfz-Steuer sowie die Mineralölsteuer könnten bei dieser Abrechnungsart völlig entfallen. Damit könnte jeder Benutzer eines Kfz durch die Fahrleistung selbst steuern, in welcher Größenordnung er Konsumsteuer abzuführen hat: Viele Fahrtkilometer = hohe Konsumsteuer, wenig Fahrleistung = geringe Konsumsteuer. In gleicher Weise könnte auch länderübergreifend abgerechnet werden. Durch den implizierten Herstellercode ist es problemlos möglich, bei jedem Grenzübertritt in ein anderes am System beteiligtes Land den Tachometerstand abzufragen. Dementsprechend könnte man bei Rückkehr durch den neuerlich abgelesenen Tachostand feststellen, in welchem Land wieviele Kilometer gefahren wurden und die Gebühr dann anteilig dem Land zuordnen, in dem die Fahrleistung erbracht wurde. Es spielt dann also keine Rolle mehr, ob ein niederländisches Kfz mit vollem Tank in die Bundesrepublik mit einfährt und erst wieder in Österreich tankt, die anteilige Konsumsteuer wird in jedem Fall fällig und kann vor allem exakt erfaßt werden. Über die Feststellung bei Grenzübertritten hinaus können auch bestimmte Mautstrecken gesondert erfaßt werden (z.B. die Brenner-Autobahn oder andere Autobahnen in Italien, Frankreich, der Schweiz und Österreich).
Sofern diese befahren werden, können zusätzliche Konsumsteuern fällig werden beziehungsweise die anteiligen Gebühren könnten dem Betreiber – auch einem privaten - zugewiesen werden, der damit quasi als souveränes "Land" behandelt wird. Die Tendenz in vielen Staaten, den Bau und Unterhalt von Straßen privaten Gesellschaften zu übereignen, wächst nämlich zusehends (und ist auch insofern vernünftig, als die ursprünglich zum Bau und Erhalt des Straßenverkehrsnetzes eingeführte Kfz-Steuer heute in allen möglichen "Töpfen" landet, während Kosten für Unterhalt, Bau und Pflege des Verkehrsnetzes aus gänzlich anderen Posten des Staatshaushaltes bestritten werden).
Keinen Sinn aus der Sicht der Allgemeinheit macht es natürlich, mit aller Gewalt auf Privatstraßen zu bestehen und im Grundsatz damit nur zu erreichen, daß der Verkehr sich entweder über nicht-mautpflichtige Straßen quält, wodurch die Natur noch mehr belastet würde, oder diese Straßen benutzt werden und die gesamten Mehrkosten die dem zum Zuge gekommenen Konsortium zufließen, letztlich auf dem Verbraucher umgewälzt werden. Zu denken wäre auch daran, eine Aktiengesellschaft einzurichten, deren Aktionäre die Kfz-Halter sind, wodurch sie letztlich sowohl Nutznießer als auch Kostenträger des Verkehrsnetzes wären. Analog zu o.g. Feststellungen bei Grenzübertritten kann auch eine Konsumsteuer festgestellt werden, wenn ein Kfz in eine mautpflichtige Innenstadt einfährt , wie dies z.B. in Stuttgart eingerichtet werden soll. Hiermit könnten aber auch Straf- Gebühren festgestellt werden, wenn ein Kfz unzulässiger Weise in das Stadtgebiet einfährt.
Ein gesonderter Aspekt betrifft das Befahren unserer Straßen mit Kfzs, die aus Ländern kommen, die diesem Straßenverkehrsverbund nicht angehören. Unterstellt, Polen würde nicht zum Verbund gehören, dann wäre es analog zur jetzigen Situation in der Schweiz problemlos möglich, für den Grenzübertritt eine Plakettenpflicht einzuführen, die zum einen – oder mehrmaligen Befahren des gesamten Gebietes berechtigt. Diese Gebühr – die einer Konsumsteuer für das Befahren bundesdeutscher/westeuropäischer Straßen entspricht – könnte nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die beteiligten Länder umgelegt werden. Dies wäre vor allem in den Fällen praktikabel und angebracht, in denen bei ausländischen Lkws ein oftmals sehr hoher Ausstoß an Ruß und eine mangelhafte Leistungskraft zu einer besonderen Umweltbelastung führen. So könnte besonders bei Lkws während der sowieso stattfindenden Grenzkontrolle der Tachometerstand festgehalten und beim Verlassen des "Verbundgebietes" die entsprechende Konsumsteuer (als eine Art Maut ) berechnet und eingezogen werden. Auf diese Weise kann es für einen polnischen Spediteur lohnend sein, sich einen deutschen Kooperationspartner zu suchen, der an der Grenze den Trailer in Empfang nimmt und mit seiner kräftigeren, im Verbrauch sparsameren und somit insgesamt kostengünstigeren Zugmaschine die Waren weiter transportiert, oder der polnische Spediteur investiert in die Anschaffung einer entsprechenden Zugmaschine. Durch die Feststellung der gefahrenen Kilometerleistung eines Kfz könnte darüber hinaus auch auf den Nachweis der verbrauchten Mengen an Kraftstoff verzichtet werden. Der mögliche Einwand der Automobilfirmen, das ganze liefe dann auf möglichst kleine, sparsame und leistungsschwache Pkws hinaus, kann aus zweierlei Gründen nicht überzeugen:

  1. Nach wie vor werden entsprechend wohlhabende Bürger es ihrem Image "schulden" (oder auch dem Komfort oder der Sicherheit wegen) – wie auch bisher –, großvolumige Autos mit entsprechendem Hubraum und Benzinverbrauch zu fahren.
  2. Sämtliche Automobilfirmen wissen längst (und sind auch darauf vorbereitet), daß die ständig steigende Umweltbelastung nach einem geringeren Verbrauch für den Individualverkehr ruft und diesem Ruf auch binnen kurzem zu folgen sein wird.

Insofern sollte man die weitere Entwicklung ruhig dem Markt überlassen, der sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ausdrückt. Die Kfz-Halter könnten sich darüber hinaus von Fall zu Fall ausrechnen, ob es günstiger ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, oder sich wenigstens um eine zivile Fahrweise zu bemühen. Nutznießer des gesamten Procedere ist zum einen die Natur, zum anderen aber auch der Bürger, der eines gewaltigen (und ständig mitgeschleppten = mitfinanzierten) Beamten- und öffentlichen Verwaltungsmolochs enthoben würde. Der damit eingesparte Verwaltungsaufwand (u.a. zur Einziehung der Kfz- und Mineralölsteuer) könnte für weitaus dienlichere Zwecke (u.a. für Umweltschutzmaßnahmen) verwendet werden, und mit dem Rest könnte man – hier geht es um mehrstellige Milliardenbeträge pro Jahr – die Staatsverschuldung entlasten. Vergessen werden soll hierbei nicht, daß die mit dieser elektronischen Wegfahrsperre ausgestatteten Kfz tatsächlich nicht mehr über Nacht oder en passant entwendet werden können. Ein Kurzschließen ist ausgeschlossen, und selbst bei Entwendung mittel Unterschlagung oder car-checking kann das Kfz aufgefunden werden – bundes-, europa- und weltweit. Selbst wenn es einem Dieb gelingen sollte, ein Kfz "auszuführen" (z.B. in einem Lastwagen), könnte dieses auch noch in Polen oder der Sowjetunion bzw. einem der Arabischen Emirate geortet und per Funk stillgelegt werden, sobald es dort in Betrieb genommen wird. Hierdurch könnten übrigens ganz nebenbei auch Teile der Vollkaskoversicherung (Diebstahl) entfallen. Die damit verbundene Einsparung für einen Kfz-Halter liegt mit Sicherheit weit höher als die Kosten für den Einbau der Anlage und das Betreiben des Systems. Notwendig ist natürlich, daß auch bei dieser Methode des Abfragens von Tachometerständen eine klare Trennung von den Daten des Kfz‘s von denen des Halters gewährleistet ist, was technisch kein Problem darstellt. Der Staat erfährt also nicht, wer mit welchem Kfz wann eine bestimmte Straße befahren hat. Nachgewiesen wird nur, daß mit einem PKW so und so viele Kilometer in Deutschland, Österreich oder wo auch immer (inklusive mautpflichtiger Straßen) zurückgelegt wurden. Mehr nicht; kein Tag; keine Uhrzeit. Andererseits ist es aber auch absolut möglich, ein bestimmtes Kfz zu überwachen, wenn hierzu ein gerichtlicher Beschluß – z.B. bei einer ausgeschriebenen Fahndung – angeordnet wird. Man könnte dann die Fahrtroute eines Kfz durch Funkpeilung exakt verfolgen. Was dies i.p. Verbrechensbekämpfumg und Nachweis der Zusammenarbeit innerhalb einer kriminellen Vereinigung, bei Hehlerei, Schmuggel und Drogenhandel bedeuten würde, liegt wohl auf der Hand.

Einige zusätzliche Überlegungen zum Schwerlastverkehr:

Bei dem hier vorgeschlagenen System wird der derzeit noch gegebene Wettbewerbsnachteil deutscher Spediteure gegenüber denen aus Holland, Frankreich oder anderen Ländern egalisiert. Alle werden gleichermaßen belastet, wenn auch die entsprechend erhobene (Luxus-)Konsumsteuer gleich hoch angesetzt wird. Dadurch, daß bei Leer- wie auch bei Lastfahrten gleichermaßen Konsumsteuer anfällt, wird der Unternehmer schon aus wirtschaftlichen Gründen bestrebt sein, sein Fahrzeug möglichst oft voll beladen einzusetzen. In der Folge dürfte – dies betrifft besonders den Fernverkehr – ein enger Schulterschluß der Speditionen zu einem regelrechten Verbundsystem entwickelt werden, dessen oberstes Ziel es sein müßte, mit möglichst wenig Lkws möglichst viele Waren zu transportieren. Hierzu noch eine weitere Überlegung: Das heute bestehende Problem der Bahn ist, daß das Be- und Entladen von Waren sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Für Spediteure ist es deshalb in aller Regel günstiger, die Waren selbst zu transportieren und regelmäßige Standzeiten der LKW (Ruhezeiten der Fahrer) in Kauf zu nehmen, wobei diese häufig gar nicht beachtet werden. Gelänge es, Güterzugwaggons mit Lkws zu bestücken und den Be- bzw. Entladevorgang auf maximal eine halbe Stunde zu begrenzen, dann würde es damit für Spediteure interessant, während der üblichen Standzeiten das Angebot von "LKW-Reisezügen" zu nutzen, also beispielsweise in Stuttgart auf- und bereits in Nürnberg wieder abzufahren. Dies hätte eine wesentliche Erhöhung des Warenumschlags bei konstantem Umschlag zur Folge – bei einer gleichzeitig wesentlich geringeren (weil logistisch ausgefeilteren) Belastung des Güter-Nah- und- Fernverkehrs bzw. des Straßennetzes. Auch die Kopplung einer z.B. vierstündigen Bahnfahrt mit einer generellen oder teilweisen Aufhebung des Wochendfahrverbotes könnte dazu geeignet sein, das Straßennetz zu entlasten und den Gütertransport auf die Bahn zu verlagern – auch wenn dabei nur (vollbeladene) Lkws transportiert werden.

Zusammenfassung:

Die Probleme der heute vornehmlich polemisch, aber mit wenig Sachverstand und noch weniger überzeugenden Gesamtkonzepten geführte Diskussion wäre ein für alle mal erledigt. Die nach allen Gesichtspunkten sich hierbei ergebenden Vorteile – ökologische Aspekte, Vereinfachung der Verwaltung und des Steuerwesens, ein höheres Maß an Gerechtigkeit und eine Besteuerung ausschließlich nach in Anspruch genommenem Konsum – sprechen eindeutig für dieses System. Die einfache technische Umsetzbarkeit dieses Gesamtsystems mag auf den ersten Blick erstaunen. Sie wird jedoch binnen kurzem auch in den Nachbarländern Deutschlands ihren Einzug finden. Wichtig ist, diese Ideen möglichst rasch möglichst vielen weiteren Bürgern nahezubringen, und hierzu möchte ich Sie herzlich einladen.

Hans-Wolff Graf / Hans-Joachim Zimmer

DBSFS - Liberales Forum Deutschland

* unter folgender Annahme: Ein Fiat Panda verbraucht 6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. (Bei 12.000 Kilo-metern also 720 Liter). Der Nettokaufpreis pro Liter Benzin liegt bei - nach unserem Steuersystem - bei etwa DM 0,40, und hierauf wird eine Benzin-Konsumsteuer von 40% (3. Stufe) erhoben.
** hierbei wird davon ausgegangen, daß diese großen PKW 10 Liter auf 100 Kilometer benötigen und hierfür - aufgrund der deutlich höheren Umweltbelastung -eine Luxus-Benzin-Konsumsteuer von 60% erhoben wird.
*** unter der Annahme, daß der LKW 30 Liter auf 100 Kilometer benötigt und die Konsumsteuer hierauf 120% (Konsumsteuer Stufe 5 nach dem Steuer-, Wirtschafts- und Sozialkonzept) beträgt.

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