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Neue
Konzepte für ein künftiges Verkehrssystem in der Bundesrepublik
Deutschland und ggf. in Europa -
Die seit Jahren schwelenden Probleme bzgl. des Straßenverkehrs,
des Schwerlastverkehrs, einer sozial gerechten und wirtschaftlich
vernünftigen Kfz-Steuer sowie die neuerdings entflammte Diskussion
um eine ökologische Besteuerung von Benzin bzw. die Mineralölsteuer
verlangen endlich nach einer vernünftigen Lösung . Wir
glauben, mit nachfolgenden Vorschlägen eine solche gefunden
zu haben.
Der Grundgedanke:
Durch einen technisch recht einfachen Eingriff ins Motormanagement
jedes Kfz. ist es bekanntlich möglich, dieses wirksam vor Diebstahl
zu schützen. Aufgrund eines vorliegenden Patentes (Nr. 38 36
026 beim deutschen Patentamt, lautend auf den Namen des Erfinders
Hans-Joachim Zimmer), ist es heute möglich, unter dem
Begriff GPS Ground Positioning System durch einen
per Funk eingelesenen Herstellercode jedes Kfz während des
Betriebes zu orten und während der Fahrt stillzulegen. Der
ausgesandte und nicht veränderbare Code ist darüber hinaus
geeignet, die Spur eines gestohlenen Fahrzeugs nicht nur in Deutschland
und Europa sondern weltweit zu verfolgen.
Von diesem System machen nahezu alle hochwertigen Kfz, die seit
1994 gebaut worden sind, bereits Gebrauch. In der Erweiterung des
Patentes auch dieses liegt bereits dem Patentamt zur Anerkennung
vor ist es durch die Zuordnung eines weiteren Herstellercodes,
der auf gleichem Wege (Satelliten-gestützt) eingelesen wird,
möglich, die Benutzung von mautpflichtigen Straßen zu
dokumentieren und die Straßenbenutzungsgebühren, die
in einigen Ländern (Schweiz, Italien, Frankreich, Österreich)
teilweise schon seit Jahren eingeführt sind, zu belegen und
dann anderen Gebühren (Telefon, Wasser, Strom, Gas)
ähnlich, monatlich oder vierteljährlich zu belegen und
vom Konto des Kfz-Halters abzurufen. Spinnt man diesen Gedanken
("Die Straßenbenutzungsgebühr") weiter,
so liegt geradezu auf der Hand, bei Koppelung eines nicht manipulierbaren
Tachometers an die elektronische Wegfahrsperre auch den Tachometerstand
per Funk abzufragen. Entsprechend könnte also am 01. Januar
eines Jahres der Ist-Kilometerstand jedes Kfz in Deutschland
abgerufen und gespeichert werden. In bestimmter Periodizität
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
könnte dann der neue Kilometerstand (z.B. am 31.12.d.J.)
wiederum abgerufen und damit festgestellt werden, wieviele Kilometer
das betreffende Auto auf einer bundesdeutschen Straße zurückgelegt
hat.
Hieraus könnte dann analog zu unserem Konsumsteuer-Konzept
für unterschiedliche Wagen (mit unterschiedlichem Benzinverbrauch)
auch die jeweils zu entrichtende Konsumsteuer für
gefahrene Kilometer (gegen Wegfall der Kfz-Steuer und der
Mineralölsteuer) berechnet werden. So könnte beispielsweise
bei einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km bei einem Panda
eine Kilometer-"Konsumsteuer" von 115,20
DM fällig werden*.
Während ein großer Mercedes oder BMW z.B.
DM 288.- bei gleicher Fahrleistung kostet**.
Analog würde bei einem LKW (aufgrund der noch höheren
Umweltbelastung durch deutlich höheren Verbrauch) etwa ein
Betrag von DM 1.728 anfallen***.
Die Staffelung der Kfz-spezifischen Konsumsteuer könnte
bei Pkws z.B. unter Berücksichtigung der Leistung des Motors,
des Kraftstoffverbrauchs nach DIN und den Abgaswerten etc. analog
zu den heutigen Kaskoklassen der Versicherer festgesetzt werden.
Bei Lastwagen könnte für die Berechnung auch das zulässige
Gesamtgewicht als Parameter für die Festsetzung der Konsumsteuer
herangezogen werden. Die Kfz-Steuer sowie die Mineralölsteuer
könnten bei dieser Abrechnungsart völlig entfallen. Damit
könnte jeder Benutzer eines Kfz durch die Fahrleistung selbst
steuern, in welcher Größenordnung er Konsumsteuer
abzuführen hat: Viele Fahrtkilometer = hohe Konsumsteuer,
wenig Fahrleistung = geringe Konsumsteuer. In gleicher
Weise könnte auch länderübergreifend abgerechnet
werden. Durch den implizierten Herstellercode ist es problemlos
möglich, bei jedem Grenzübertritt in ein anderes am System
beteiligtes Land den Tachometerstand abzufragen. Dementsprechend
könnte man bei Rückkehr durch den neuerlich abgelesenen
Tachostand feststellen, in welchem Land wieviele Kilometer
gefahren wurden und die Gebühr dann anteilig dem Land
zuordnen, in dem die Fahrleistung erbracht wurde. Es spielt dann
also keine Rolle mehr, ob ein niederländisches Kfz mit vollem
Tank in die Bundesrepublik mit einfährt und erst wieder in
Österreich tankt, die anteilige Konsumsteuer
wird in jedem Fall fällig und kann vor allem exakt erfaßt
werden. Über die Feststellung bei Grenzübertritten hinaus
können auch bestimmte Mautstrecken gesondert erfaßt
werden (z.B. die Brenner-Autobahn oder andere Autobahnen
in Italien, Frankreich, der Schweiz und Österreich).
Sofern diese befahren werden, können zusätzliche Konsumsteuern
fällig werden beziehungsweise die anteiligen Gebühren
könnten dem Betreiber auch einem privaten - zugewiesen
werden, der damit quasi als souveränes "Land" behandelt
wird. Die Tendenz in vielen Staaten, den Bau und Unterhalt von Straßen
privaten Gesellschaften zu übereignen, wächst nämlich
zusehends (und ist auch insofern vernünftig, als die ursprünglich
zum Bau und Erhalt des Straßenverkehrsnetzes eingeführte
Kfz-Steuer heute in allen möglichen "Töpfen"
landet, während Kosten für Unterhalt, Bau und Pflege des
Verkehrsnetzes aus gänzlich anderen Posten des Staatshaushaltes
bestritten werden).
Keinen Sinn aus der Sicht der Allgemeinheit macht es natürlich,
mit aller Gewalt auf Privatstraßen zu bestehen und
im Grundsatz damit nur zu erreichen, daß der Verkehr sich
entweder über nicht-mautpflichtige Straßen quält,
wodurch die Natur noch mehr belastet würde, oder diese Straßen
benutzt werden und die gesamten Mehrkosten die dem zum Zuge gekommenen
Konsortium zufließen, letztlich auf dem Verbraucher umgewälzt
werden. Zu denken wäre auch daran, eine Aktiengesellschaft
einzurichten, deren Aktionäre die Kfz-Halter sind, wodurch
sie letztlich sowohl Nutznießer als auch Kostenträger
des Verkehrsnetzes wären. Analog zu o.g. Feststellungen bei
Grenzübertritten kann auch eine Konsumsteuer festgestellt werden,
wenn ein Kfz in eine mautpflichtige Innenstadt einfährt
, wie dies z.B. in Stuttgart eingerichtet werden soll. Hiermit könnten
aber auch Straf- Gebühren festgestellt werden, wenn ein Kfz
unzulässiger Weise in das Stadtgebiet einfährt.
Ein gesonderter Aspekt betrifft das Befahren unserer Straßen
mit Kfzs, die aus Ländern kommen, die diesem Straßenverkehrsverbund
nicht angehören. Unterstellt, Polen würde nicht zum Verbund
gehören, dann wäre es analog zur jetzigen Situation in
der Schweiz problemlos möglich, für den Grenzübertritt
eine Plakettenpflicht einzuführen, die zum einen oder
mehrmaligen Befahren des gesamten Gebietes berechtigt. Diese Gebühr
die einer Konsumsteuer für das Befahren
bundesdeutscher/westeuropäischer Straßen entspricht
könnte nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die
beteiligten Länder umgelegt werden. Dies wäre vor allem
in den Fällen praktikabel und angebracht, in denen bei ausländischen
Lkws ein oftmals sehr hoher Ausstoß an Ruß und eine
mangelhafte Leistungskraft zu einer besonderen Umweltbelastung führen.
So könnte besonders bei Lkws während der sowieso stattfindenden
Grenzkontrolle der Tachometerstand festgehalten und beim Verlassen
des "Verbundgebietes" die entsprechende Konsumsteuer
(als eine Art Maut ) berechnet und eingezogen werden. Auf
diese Weise kann es für einen polnischen Spediteur lohnend
sein, sich einen deutschen Kooperationspartner zu suchen, der an
der Grenze den Trailer in Empfang nimmt und mit seiner kräftigeren,
im Verbrauch sparsameren und somit insgesamt kostengünstigeren
Zugmaschine die Waren weiter transportiert, oder der polnische Spediteur
investiert in die Anschaffung einer entsprechenden Zugmaschine.
Durch die Feststellung der gefahrenen Kilometerleistung eines Kfz
könnte darüber hinaus auch auf den Nachweis der verbrauchten
Mengen an Kraftstoff verzichtet werden. Der mögliche Einwand
der Automobilfirmen, das ganze liefe dann auf möglichst kleine,
sparsame und leistungsschwache Pkws hinaus, kann aus zweierlei Gründen
nicht überzeugen:
- Nach wie vor werden entsprechend wohlhabende Bürger es
ihrem Image "schulden" (oder auch dem Komfort oder
der Sicherheit wegen) wie auch bisher , großvolumige
Autos mit entsprechendem Hubraum und Benzinverbrauch zu fahren.
- Sämtliche Automobilfirmen wissen längst (und sind
auch darauf vorbereitet), daß die ständig steigende
Umweltbelastung nach einem geringeren Verbrauch für den
Individualverkehr ruft und diesem Ruf auch binnen kurzem zu
folgen sein wird.
Insofern sollte man die weitere Entwicklung ruhig dem Markt überlassen,
der sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ausdrückt.
Die Kfz-Halter könnten sich darüber hinaus von Fall zu
Fall ausrechnen, ob es günstiger ist, öffentliche Verkehrsmittel
zu benutzen, oder sich wenigstens um eine zivile Fahrweise zu bemühen.
Nutznießer des gesamten Procedere ist zum einen die Natur,
zum anderen aber auch der Bürger, der eines gewaltigen (und
ständig mitgeschleppten = mitfinanzierten) Beamten- und öffentlichen
Verwaltungsmolochs enthoben würde. Der damit eingesparte Verwaltungsaufwand
(u.a. zur Einziehung der Kfz- und Mineralölsteuer) könnte
für weitaus dienlichere Zwecke (u.a. für Umweltschutzmaßnahmen)
verwendet werden, und mit dem Rest könnte man hier geht
es um mehrstellige Milliardenbeträge pro Jahr die Staatsverschuldung
entlasten. Vergessen werden soll hierbei nicht, daß die mit
dieser elektronischen Wegfahrsperre ausgestatteten Kfz tatsächlich
nicht mehr über Nacht oder en passant entwendet werden können.
Ein Kurzschließen ist ausgeschlossen, und selbst bei Entwendung
mittel Unterschlagung oder car-checking kann das Kfz aufgefunden
werden bundes-, europa- und weltweit. Selbst wenn es einem
Dieb gelingen sollte, ein Kfz "auszuführen" (z.B.
in einem Lastwagen), könnte dieses auch noch in Polen oder
der Sowjetunion bzw. einem der Arabischen Emirate geortet und per
Funk stillgelegt werden, sobald es dort in Betrieb genommen wird.
Hierdurch könnten übrigens ganz nebenbei auch Teile der
Vollkaskoversicherung (Diebstahl) entfallen. Die damit verbundene
Einsparung für einen Kfz-Halter liegt mit Sicherheit weit höher
als die Kosten für den Einbau der Anlage und das Betreiben
des Systems. Notwendig ist natürlich, daß auch bei dieser
Methode des Abfragens von Tachometerständen eine klare Trennung
von den Daten des Kfzs von denen des Halters gewährleistet
ist, was technisch kein Problem darstellt. Der Staat erfährt
also nicht, wer mit welchem Kfz wann eine bestimmte
Straße befahren hat. Nachgewiesen wird nur, daß
mit einem PKW so und so viele Kilometer in Deutschland, Österreich
oder wo auch immer (inklusive mautpflichtiger Straßen) zurückgelegt
wurden. Mehr nicht; kein Tag; keine Uhrzeit. Andererseits ist es
aber auch absolut möglich, ein bestimmtes Kfz zu überwachen,
wenn hierzu ein gerichtlicher Beschluß z.B. bei einer
ausgeschriebenen Fahndung angeordnet wird. Man könnte
dann die Fahrtroute eines Kfz durch Funkpeilung exakt verfolgen.
Was dies i.p. Verbrechensbekämpfumg und Nachweis der Zusammenarbeit
innerhalb einer kriminellen Vereinigung, bei Hehlerei, Schmuggel
und Drogenhandel bedeuten würde, liegt wohl auf der Hand.
Einige zusätzliche Überlegungen zum Schwerlastverkehr:
Bei dem hier vorgeschlagenen System wird der derzeit noch gegebene
Wettbewerbsnachteil deutscher Spediteure gegenüber denen aus
Holland, Frankreich oder anderen Ländern egalisiert. Alle werden
gleichermaßen belastet, wenn auch die entsprechend erhobene
(Luxus-)Konsumsteuer gleich hoch angesetzt wird. Dadurch,
daß bei Leer- wie auch bei Lastfahrten gleichermaßen
Konsumsteuer anfällt, wird der Unternehmer schon aus
wirtschaftlichen Gründen bestrebt sein, sein Fahrzeug möglichst
oft voll beladen einzusetzen. In der Folge dürfte dies
betrifft besonders den Fernverkehr ein enger Schulterschluß
der Speditionen zu einem regelrechten Verbundsystem entwickelt werden,
dessen oberstes Ziel es sein müßte, mit möglichst
wenig Lkws möglichst viele Waren zu transportieren. Hierzu
noch eine weitere Überlegung: Das heute bestehende Problem
der Bahn ist, daß das Be- und Entladen von Waren sehr viel
Zeit in Anspruch nimmt. Für Spediteure ist es deshalb in aller
Regel günstiger, die Waren selbst zu transportieren und regelmäßige
Standzeiten der LKW (Ruhezeiten der Fahrer) in Kauf zu nehmen, wobei
diese häufig gar nicht beachtet werden. Gelänge es, Güterzugwaggons
mit Lkws zu bestücken und den Be- bzw. Entladevorgang auf maximal
eine halbe Stunde zu begrenzen, dann würde es damit für
Spediteure interessant, während der üblichen Standzeiten
das Angebot von "LKW-Reisezügen" zu nutzen, also
beispielsweise in Stuttgart auf- und bereits in Nürnberg wieder
abzufahren. Dies hätte eine wesentliche Erhöhung des Warenumschlags
bei konstantem Umschlag zur Folge bei einer gleichzeitig
wesentlich geringeren (weil logistisch ausgefeilteren) Belastung
des Güter-Nah- und- Fernverkehrs bzw. des Straßennetzes.
Auch die Kopplung einer z.B. vierstündigen Bahnfahrt mit einer
generellen oder teilweisen Aufhebung des Wochendfahrverbotes könnte
dazu geeignet sein, das Straßennetz zu entlasten und den Gütertransport
auf die Bahn zu verlagern auch wenn dabei nur (vollbeladene)
Lkws transportiert werden.
Zusammenfassung:
Die Probleme der heute vornehmlich polemisch, aber mit wenig Sachverstand
und noch weniger überzeugenden Gesamtkonzepten geführte
Diskussion wäre ein für alle mal erledigt. Die nach allen
Gesichtspunkten sich hierbei ergebenden Vorteile ökologische
Aspekte, Vereinfachung der Verwaltung und des Steuerwesens, ein
höheres Maß an Gerechtigkeit und eine Besteuerung ausschließlich
nach in Anspruch genommenem Konsum sprechen eindeutig für
dieses System. Die einfache technische Umsetzbarkeit dieses Gesamtsystems
mag auf den ersten Blick erstaunen. Sie wird jedoch binnen kurzem
auch in den Nachbarländern Deutschlands ihren Einzug finden.
Wichtig ist, diese Ideen möglichst rasch möglichst vielen
weiteren Bürgern nahezubringen, und hierzu möchte ich
Sie herzlich einladen.
Hans-Wolff Graf / Hans-Joachim Zimmer
DBSFS - Liberales Forum Deutschland
* unter folgender Annahme: Ein Fiat Panda verbraucht
6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. (Bei 12.000 Kilo-metern also 720
Liter). Der Nettokaufpreis pro Liter Benzin liegt bei - nach unserem
Steuersystem - bei etwa DM 0,40, und hierauf wird eine Benzin-Konsumsteuer
von 40% (3. Stufe) erhoben.
** hierbei wird davon ausgegangen, daß
diese großen PKW 10 Liter auf 100 Kilometer benötigen
und hierfür - aufgrund der deutlich höheren Umweltbelastung
-eine Luxus-Benzin-Konsumsteuer von 60% erhoben wird.
*** unter der Annahme, daß der LKW 30 Liter
auf 100 Kilometer benötigt und die Konsumsteuer hierauf 120%
(Konsumsteuer Stufe 5 nach dem Steuer-, Wirtschafts- und Sozialkonzept)
beträgt.
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